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Unabhängige Finanzrevision

Aktuelles

2022-02 KRYPTO Betrug auf der web3 Technik - im Vormarsch!

– neue Betrugsmasche „Eisfischen“ 

Im Dezember 2021 wurden durch zentrierte Blockchain (web3-Welt) Angriffe ca. 120 Mill. Dollar von Blockchain Nutzern gestohlen. (Christian Seifert, Mitglied des Microsoft 365 Defender Research Teams)

Durch die enorme soziale Weiterentwicklung unserer sozialen Netzwerke entstehen zugleich eine potentielle Bedrohung für Angreifer auf unsere Daten.

Soziale Netzwerke verbinden unsere Menschen weltweit … 

Durch das „Eisfischen“ werden Benutzer von Social Medienplattformen verleitet eine „Erlaubnis“ für die Genehmigung von digitalen Token, ohne das dabei der „private Schlüssel“ gestohlen wird. 

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Darauf können DeFI Smart Contracts erstellt werden, um mit den Token, zB über swaps, zu interagieren. Bei einem solchen Angriff muss der Bösewicht lediglich die Adresse des Spenders in seine Adresse ändern … Da auf der Benutzerfläche nicht alle relevanten Informationen angezeigt werden, erkennt das Opfer die manipulierte Transaktion nicht. Wurde die Genehmigungsaktion „technisch“ abgebaut, kann der Angreifer über einen gewissen Zeitraum mittels „gesammelter“ Genehmigungen die digitalen Geldbörsen der Opfer „entleeren“. 

Effektive Schutzmaßnahmen? Sensibilisierung und Wissenserweiterung über die Techniken im web3.

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Fragen - Antworten zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union

Ihre Fragen zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union beantworten wir Ihnen.

Mit freundlicher Unterstützung der Unternehmung ra-breitbarth.com.

Kontakt

 

BGH Urteile am 4. Juli 2017

Bearbeitungsentgelte in Unternehmer Darlehensverträge:

in den Verfahren XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16:

der XI Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden:

vorformulierte Vertragsbedingungen für laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte (Kreditgebühren) sind in Verträgen zwischen Banken und Unternehmen für UNWIRKSAM erklärt worden.

Damit wird wohl jetzt eine neue Klagewelle auf die Banken zurollen ... fordern Sie Ihr Gutachten zu den Rückforderungen an. Das erste Beratungsgespräch erfolgt unentgeltlich.

Gebühren für Kreditnehmer in Kreditverträgen nicht zulässig!

Gebühren der Banken ... und nochmals Gebühren der Banken

Teil I

Wohin geht unsere Reise? Bank Kunden müssen für Bar Geldabhebungen bezahlen. Lt. Bundesbank Vorstand! Die Werbungen der Banken – „Bargeldabhebungen Kostenlos!“ ist Geschichte.

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Aktuell verlangen 40 Sparkassen bereits für das bloße Geldabheben am Geldautomaten eine Gebühr! Eine einheitliche Gebühr gibt es nicht! 20 Sparkassen haben ihren Service Gebührenfreiheit komplett abgeschafft! Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken ist es ähnlich. Nach Informationen des Handelsblatts haben von 1.000 Genossenschaftsbanken bereits 150 Genossenschaftsbanken eine Gebührenpflicht für die Benutzung des Geldautomaten eingeführt. Andere Gebühren für Überweisungen (Papierformat und Überweisungsautomat ab 0,50 €), EC Karten (bis zu 40 € Jahresgebühr) und Kontoführung werden praktiziert. Genossenschaftsbanken verstoßen dabei vorsätzlich gegen das Grundprinzip des Genossenschaftsgesetzes! Die Banken halten das Geldvermögen ihrer Kunden in „Geißelhaft!“. Bankkunden sind immer mehr davon abhängig, dass sie ein Konto haben … ohne Konto … kein Gehalt … keine Rente … keine Mietzahlungen! Historisch war die Bank ein Ort für die sichere Aufbewahrung seines Geldes. Die Bank hat dabei ihre Dienstleistungen kostenlos erbracht. Aktuell: „Wir sehen ein ENDE der Umsonstkultur“ – Andreas Dombret – Vorstandsmitglied der Bundesbank. Der deutsche Sparer: „historisch leiht er der Bank sein Erspartes um Zinsen zu erhalten! Aktuell muss er dafür andere Gebühren bezahlen!“ Andreas Franke, Mitglied des Bundesverbands der Sachverständigen Kreditrecht BVKK Jeder erwachsene Mensch ist auf sein Bankkonto angewiesen … für seinen Zahlungsverkehr ist jeder von diesen Banken jetzt abhängig und die Banken „bitten zur Kasse, wenn der Kunde an sein Geld möchte!“. Eine neue brandgefährliche Idee taucht auf: der saarländische Verbraucherschutz warnt vor „freien Geldautomatenbetreibern“ – Gebühren ab 9,90 € pro Abhebung würde keine Seltenheit mehr werden … Passen Sie auf sich auf – noch wissen wir nicht, wohin die Reise gehen wird.

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Teil II

Dezember 2016  Andreas Dombret, Vorstandsmitglied bei der Deutschen Bundesbank:

"Wir sehen ein Ende der Umsonstkultur."

Warum der plötzliche Sinneswandel?              

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September 2016 versprach  der Sparkassen-Präsident

Georg Fahrenschon öffentlich;

 „Wir bieten unseren Kunden in Deutschland das dichteste Netz von Geschäftsstellen, Beratern und Geldautomaten. Dafür muss nicht gesondert bezahlt werden. Abhebungen an unseren Geldautomaten sind für Sparkassenkunden kostenlos – und das wird auch so bleiben.“

Mit diesem Versprechen hält sich Fahrenschon an die BGH Rechtsprechung seit 1996 (Urteil vom 07.05.1996, XI ZR 217/95 - NJW 1996, 2032: „…für Einzahlungen aufs eigene Konto und Barabhebungen vom eigenen Konto nur zulässig ist, wenn die Bank monatlich mindestens fünf Freiposten gewährt.“)

„Parken“ Geschäftskunden“ ihr Geld auf dem Bankkonto, müssen diese bereits vielerorts Negativzinsen bezahlen.

Bei Verbrauchern bemühen die Banken den schönen Begriff einer „kreative Gebührenwelt“!

Das Ergebnis ist dasselbe: Der Kunde muss Geld zahlen – dafür dass er „sein!“ Geld erhalten will! Das ist schizophren!

Also WARUM?

Argument 1    Die Banken argumentieren immer noch: „NULL ZINS ARGUMENT!“

Die niedrigen Gewinnmargen seit den 90er Jahren seien schuld daran …

Das Argument der Banken ist auch dann als vorgeschoben zu werten, wenn Banken Gewinn im Kreditgeschäft „verlieren“.

Das Kreditgeschäft beruht auf der 1 % Mindestreserve, dem giralen Geld.

Das bedeutet: mit dem Besitz von 1.000 € ist die Bank berechtigt, 100.000 € an Kredit zu verleihen. Die Bank kassiert jedoch Zinsen für die 100.000 €! (ein irrer Plan?!)

Wer hier über Gewinnmargen jammern will …

Argument 2                Das Kostenargument

… ist dreist!

Fahrenschon 2017: ALLE Sparkassen sollen künftig Gebühren zum Abheben verlangen

Die aktuelle Situation:

Die 400 kommunalen Sparkassen bieten mit etwa 25.000 Geldautomaten das dichteste Netz für die Bargeldversorgung in Deutschland. Die knapp 1000 Volks- und Raiffeisenbanken haben etwa 11.000 Geldautomaten aufgestellt, und die in der „Cash Group“ zusammengeschlossenen Kreditinstitute Commerzbank, Deutsche Bank, Hypo-Vereinsbank und Postbank bieten zuzüglich der Shell-Tankstellen 9000 Geldautomaten. Während Geldabheben an Automaten „fremder“ Banken schon immer Gebühren kostete, kamen Kunden innerhalb der Sparkassengruppe, im VR-Verbund sowie unter den „befreundeten Banken“ der Cash Group bisher kostenfrei an das Geld auf ihrem Konto.

Beispiel Im Elbe Elster Kreis: hat der Kunde je nach Gebührenmodell für sein Konto bis zu 5x Geldabheben „gebührenfrei“

Kostenbegründung der Bank:

Die Aufstellung und Wartung von Bankautomaten kostet Geld! Dafür soll der Kunde zahlen!

Diese Begründung ist dreist!

Historisch gingen die Menschen zum Bankschalter, wenn sie Geld von dem Konto holen wollten …. Es gab gar keine Bankautomaten und das Geldabheben war gebührenfrei! Die Bankmitarbeiterin wurde von der Bank bezahlt.

Nachdem die Bankautomaten kamen, ging der Kunde zum Bankautomat und hat die „Arbeit der Bankschalter“ dort Automaten selber vorgenommen. Die Banken haben jetzt jahrzehntelang Personal und massive Kosten eingespart.

Aktuelle Situation:

Der Bankkunde soll jetzt Jahrzehnte später, obwohl er jahrzehntelang die Arbeit der „Schalter“ - Bankmitarbeiterin am Automaten erledigt (wo die Bank also Personal und weitere Kosten einspart …!) für die Nutzung des Bankautomaten bezahlen …?

Ergebnis:

Der Bankkunde übernimmt die Arbeit am Bankautomaten für die eingesparte Bankmitarbeiterin am Schalter  … und darf dafür bezahlen, dass er „sein?“ Geld erhält!

Warum die Gebühren kommen …

stellt eine sanfte „Enteignung“ ihres Geldes dar.

Das hat rein gar nichts mit den Argumenten der Banken zu tun!

Die Banken wollen nicht nur ihr Erspartes … (für 1:10 Giral Kredit?!) verwerten … sondern sie wollen ein „Lösegeld“ für ihr „an die Bank überlassenes Geld“.

Sie erkennen, wohin die Reise geht?

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Lebensversicherungsverträge sind nach BGH und EuGH nach Jahren mittels Widerrufsrecht rückabwickelbar!

Eine Versicherungsbestimmung, welche nach einem Jahr Beitragszahlung das Erlöschen des Rücktrittsrecht suggeriert, ist mit hin nicht mit dem europäischen und unserem nationalen Recht vereinbar! Das widerspricht dem EU Recht.

Betroffene, welche zwischen 1994 und 2008 einen Versicherungsbeitrag abgeschlossen haben, können diesen durch ihr credit-control Team überprüfen lassen und nahezu vollständig (EuGH Recht: vollständig …) rückabwickeln. Der Versicherer muss alle Prämien nebst Zinsen der Nutzung zurückerstatten.

Widerrufsrecht ist VERBRAUICHERRECHT!

Das Team von credit-control ist auf das Widerrufsrecht und die Berechnung der Rückabwicklung spezialisiert. Fragen Sie nach einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch.

BGH, vom 25.10.2016 – AZ. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15

KEINE Mindestentgelte bei DISPO Überziehungen

Der BGH bestätigt erneut unsere Verbraucherrechte – bei Überziehungen des DISPO darf die Bank den vertraglich vereinbarten Zinssatz verlangen – KEINE Pauschalen oder Mindestentgelte!

Wird die Überziehung am selben Tag zurückgezahlt – darf kein Zinsgeld berechnet werden!

Aktuelles

Unsere Kanzlei hat den Antrag an den Bundesverband der Kredit- und Kontenprüfer e.V. gestellt -

Petition gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Wegfall des Verbraucher Widerrufsrecht

(geplanter Termin 20. Juni 2016!)

Sachverständigen Konferenz vom 13.11.2015 bis zum 15.11.2015

- die Mitglieder des Bundesverbandes der Kredit- und Kontenprüfung haben Lösungswege

  der Problematik Verjährung erörtert und verschiedene Lösungsansätze erörtert

Ab sofort arbeiten wir zusätzlich für Unternehmen und Betriesbräte - "Mediation im Arbeitsrecht".

Für die Mediationsarbeit empfehlen wir das Buch:

"Mediation im Arbeitsrecht" - Autor Andreas Franke, veröffentlicht 2013

                                           ISBN-13: 978-3-639-46067-4

                                           ISBN-10: 3639460677

                                           EAN: 9783639460674

Bestellungen hier möglich:

https://www.morebooks.de/store/de/book/mediation-im-arbeitsrecht/isbn/978-3-639-46067-4